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Nach dem Tod eines Angehörigen muss der Nachlass geregelt werden. Dies ist eine langwierige und oft mühsame Aufgabe, die dem Notar anvertraut wird und die zur Aufteilung des Vermögens und der Schulden des Verstorbenen unter seinen Erben führt. Nach einem Todesfall, bei dem kein Testament oder sonstige Verfügung vorliegt, bestimmt das Gesetz die Erbfolge und damit die Rangfolge der Erben. Wie lauten die Regeln für die gesetzliche Erbfolge, auch „Erbfolge von Gesetzes wegen" genannt, die in § 734 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt sind? Dieses Werk bietet die Gelegenheit, die wichtigsten Regeln im Bereich des Erbrechts sowie die grundlegenden Leitprinzipien wie den Grundsatz der Unteilbarkeit noch einmal zu beleuchten. Das Bürgerliche Gesetzbuch legt den Grundsatz der Unteilbarkeit des Nachlasses fest, was die Anwendung einheitlicher Regeln auf alle Vermögenswerte des Nachlasses nahelegt. Wie jeder Grundsatz wird jedoch auch die Unteilbarkeit des Nachlasses manchmal durch das Vorhandensein von Ausnahmeregelungen beeinträchtigt. Und der Grundsatz der Beachtung der Erbfolge und des Erbgrades. Um eine Rangfolge unter den Erben festzulegen, stützt sich das Bürgerliche Gesetzbuch traditionell auf zwei hierarchisch geordnete Kriterien, nämlich die Einstufung nach Erbfolge und nach Erbgrad.