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In der Turkei herrscht eine Gewaltenteilung zwischen der Legislative,Exekutive und der Judikative. Nach der Verfassung aus dem Jahr 1982 ist dieTurkei eine parlamentarische Demokratie mit einem relativ machtigenMinisterprasidenten und einer unabhangigen Justiz. Im September 2010 wurdein einem Referendum uber die umfassendste Verfassungsanderung seit 1982entschieden.Staatsoberhaupt ist der vom Volk fur funf Jahre gewahlte Staatsprasident.Eine Wiederwahl des Staatsprasidenten ist fur eine weitere Amtszeit moglich(5+5). Der Staatsprasident beauftragt den Parteivorsitzenden derMehrheitspartei mit der Bildung der Regierung. Regierungschef ist derMinisterprasident, der die Mehrheitspartei oder die Regierungskoalitionreprasentiert. Der Staatsprasident segnet die Minister der Regierung ab.Das Verfassungsgericht ist einer der obersten Gerichtshofe der Turkei. Esentscheidet uber die Verfassungsmaigkeit der vom Parlament verabschiedetenGesetze. Erstmals wurde 2005 mit Tulay Tugcu eine Frau zur Vorsitzenden desVerfassungsgerichts gewahlt, die das Amt bis zum 12. Juni 2007 bekleidete.Eine Kommunale Selbstverwaltung ist in der Turkei nur sehr schwachausgepragt.
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