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Fleisch (von ahd. fleisc) bezeichnet im Allgemeinen Weichteile von Menschund Tieren. Im Besonderen steht der Begriff fur Teile von Saugetieren undVogeln, die zur Ernahrung des Menschen genutzt werden. Dazu zahlen nebenMuskelgewebe mit Fett- und Bindegewebe auch Sehnen sowie bestimmte innereOrgane. Im Weiteren wird Fleisch auch zur Bezeichnung fur die alsNahrungsmittel genutzten Weichteile wechselwarmer Tiere wie Fische, Krebse,Muscheln und Schnecken verwendet;' verbreitet sind Wortzusammensetzungenwie Krebsfleisch oder Muschelfleisch.2Es wird unterschieden nach den Fleischsorten (Tierarten) und denFleischarten, den verschiedenen Teilen einer Fleischsorte.DefinitionenFur den Warenverkehr in der Europaischen Union und der Schweiz ist derFleischbegriff rechtlich definiert.Europarechtlich bezeichnet der Ausdruck Fleisch nach der Verordnung (EG)Nr. 853/2004 alle geniebaren Teile (einschlielich Blut) von Huftieren(Haustiere der Gattungen Rind, Schwein, Schaf und Ziege sowie als Haustieregehaltene Einhufer), Geflugel, Hasentieren und frei lebendem Wild.Nach den Leitsatzen fur Fleisch und Fleischerzeugnisse im DeutschenLebensmittelbuch bezeichnet Fleisch im allgemeinen Sinne alle Teile vongeschlachteten oder erlegten warmblutigen Tieren, die zum Genuss furMenschen bestimmt sind. Nach dieser Definition fallen z. B. auch Innereienund Schwarten darunter. Im Besonderen steht der Begriff fur Muskelfleisch,also nur Skelettmuskulatur mit anhaftendem oder eingelagertem Fett,Bindegewebe sowie eingelagerten kleineren tierischen Bestandteilen. ImBegriff Fleisch in der Deklaration der Zutaten von Wurst oder anderenFleischprodukten sind die Anteile von Fett und Bindegewebe prozentualbeschrankt.